Sicherheit geht vor
Alle unsere Hüpfburgen sind DIN-Geprüft, zertifiziert, lizenziert und für den Verleih zugelassen!
Die Sicherheit Ihrer Kinder steht bei uns an |
Lizenz
Wir wurden mehrfach gebeten, auch Hüpfburgen mit DISNEY-Motiven anzubieten!
Alle Hüpfburgen mit Disney, Marvel oder Star Wars-Motiven sind nicht lizensiert und verstoßen gegen das Marken- und Urheberrecht.
Diese Hüpfburgen werden in China hergestellt und nach Europa importiert.
Beim deutschen Zoll rutschen sie manchmal durch, denn sie können ja nicht alle Hüpfburgen aufbauen und nachschauen, was für Motive draufgedruckt sind.
In den Einfuhrpapieren werden sie als allgemeine Hüpfburgen deklariert.
Leider gibt es in Deutschland einige „Mutige Verleiher“, die Hüpfburgen mit Disney-Motiven anbieten, um das schnelle Geld zu machen. Eine Hüpfburg mit Motiven von „Frozen – Die Eiskönigin“ oder den „Avengers“ ist doch toll und peppt jeden Kindergeburtstag auf.
„The Walt Disney Company“ wird in nächster Zeit verstärkt gegen Verleiher vorgehen, da diese gegen das Marken- und Urheberrecht verstoßen.
Sie als Mieter machen sich mit strafbar, wenn sie solche nicht lizensierte Hüpfburgen mieten.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
Im §17 des Strafgesetzbuches steht:
„Wem die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, der wird nur dann nicht bestraft, wenn ihm das Unrechtsbewusstsein unvermeidbar fehlte.“
Achten sie bitte darauf, nur bei Verleihern ihre Hüpfburg zu leihen, die auch über alle Lizenzen verfügen und diese auch vorzeigen können. Diese Lizenz mit Lizenznummer muss auch auf der jeweiligen Hüpfburg stehen.
Zertifkat
Bei der Einfuhr nach Deutschland schaut der deutsche Zoll auf dieses Zertifikat.
Wir überprüfen immer zwischen den einzelnen Ausleihen die Burgen und achtet besonders auf Unversehrtheit, Stabilität und Sauberkeit.
Unsere Gebläse durchlaufen einen jährlichen E-Check.
Sie können sich bei uns verlassen, dass Sie stets eine sichere, saubere und zu 100% zuverlässige Ausstattung leihen – denn für ein gelungenes Fest muss auf die Ausstattung zu 100% Verlass sein.
DIN EN14960
Diese Norm gilt für aufblasbare Spielgeräte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Kinder im Alter von vierzehn Jahren und darunter, entweder einzeln oder zu mehreren.
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Sie legt sicherheitstechnische Anforderungen für aufblasbare Spielgeräte, auf oder in denen die Hauptbetätigungen Springen und Rutschen sind, fest.
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Die DIN EN14960 legt Maßnahmen für die Handhabung der Gefahren und auch Verringerung von Unfällen der Benutzer fest, die von den mit der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von aufblasbaren Spielgeräten befassten Stellen zu beachten sind.
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Sie legt die mit den Spielgeräten mitzuliefernden Informationen fest.
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Diese Norm legt die Anforderungen fest, durch die ein Kind vor den Gefahren geschützt wird, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzt.
Denn nur professionelle Hüpfburgen, die aus schwer entflammbaren (B1) PVC mit einer Materialstärke von mind. 600g/m² gefertigt werden und entsprechende Prüfkriterien bestehen, sind Hüpfburgen mit der DIN EN14960 Zertifizierung.
Unsere Garantie
Alle unsere Hüpfburgen sind
DIN-Geprüft,
zertifiziert,
lizenziert
und für den Verleih zugelassen!
Kein seriöser Verleiher vermietet Discounter-Hüpfburgen
Schauen Sie beim Mieten von Hüpfburgen genau hin, ob diese überhaupt für den Verleih zugelassen sind!
Auf den nicht zugelassenen Burgen steht meist der Warnhinweis:
ACHTUNG – NUR FÜR DEN HAUSGEBRAUCH